General Terms and Conditions - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Last updated: 05.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen Slegna Sholaan Visvanathan
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen
Slegna Sholaan Visvanathan
nachfolgend Slegna genannt, und ihren Kundinnen und Kunden.Die AGB gelten für alle Angebote und Leistungen von Slegna, insbesondere für Fotoarbeiten, Videoarbeiten, Editing, Retouching, Erstellung und Anpassung von Webseiten sowie verwandte Dienstleistungen, ebenso für den Verkauf von Gutscheinen, Prints und digitalen Produkten.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur anerkannt, wenn Slegna diesen ausdrücklich und schriftlich, zum Beispiel per E Mail, zustimmt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
2 Vertragsabschluss
Offerten von Slegna sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Ein Vertrag kommt zustande durch
a) die schriftliche Annahme einer Offerte durch die Kundschaft, zum Beispiel per E Mail, oder
b) die schriftliche Bestätigung eines Auftrags oder Projekts durch Slegna, zum Beispiel per E Mail, oder
c) eine klare mündliche Vereinbarung mit anschliessender Bestätigung durch Slegna.Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl Stunden, die Anzahl bearbeiteter Bilder oder Videos, die Formate, die Lieferfristen sowie der Gesamtpreis werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Projektvertrag festgehalten.
Im Zweifel geht die schriftliche Auftragsbestätigung von Slegna den übrigen Absprachen vor.
3 Leistungen von Slegna
Slegna erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im üblichen Qualitätsstandard eines professionellen Foto und Videobetriebs.
Der genaue Umfang der Leistungen, insbesondere
a) die Anzahl Shootingstunden,
b) die Anzahl bearbeiteter Bilder oder fertiger Videos,
c) die Lieferformate, zum Beispiel JPG, MP4, Online Galerie oder Datenträger,
d) die Lieferfristen,
wird pro Auftrag individuell vereinbart und in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgehalten.Slegna ist berechtigt, geeignete Hilfspersonen und Partnerunternehmen beizuziehen, ohne dass dadurch für die Kundschaft zusätzliche Kosten entstehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4 Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass sämtliche erforderlichen Bewilligungen für Aufnahmen an Locations oder Events vorliegen, mit Ausnahme von Bewilligungen für Drohnenflüge, für welche Slegna die Verantwortung übernimmt.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass an Events alle betroffenen Personen, insbesondere Gäste und Teilnehmende, über Foto und Videoaufnahmen informiert werden. Slegna übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Ansprüche von Dritten, die sich auf Persönlichkeitsrechte berufen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung der Kundschaft können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen, welche der Kundschaft verrechnet werden.
5 Termine, Verschiebung und Stornierung
Der Projekt oder Shootingtermin wird gemeinsam vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Stornierung durch die Kundschaft
a) Eine Absage bis zu zwei Wochen vor Projekt oder Shootingbeginn ist kostenlos. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.
b) Bei Stornierung bis zu einer Woche vor Projekt oder Shootingbeginn werden fünfzig Prozent des Gesamtbetrages geschuldet, beziehungsweise die geleistete Anzahlung wird als Entschädigung einbehalten.
c) Erfolgt die Stornierung später, kann Slegna je nach Vereinbarung bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen, insbesondere wenn bereits erheblicher Aufwand entstanden ist.Verschiebung durch die Kundschaft
a) Eine Terminverschiebung bis zu zwei Wochen vor Projekt oder Shootingbeginn ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin gefunden werden kann.
b) Bei Verschiebungen innerhalb einer Woche vor Projekt oder Shootingbeginn kann Slegna eine angemessene Entschädigung verlangen, insbesondere wenn bereits Kosten oder Zeitaufwand entstanden sind.Krankheit oder höhere Gewalt bei Slegna
a) Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt bemüht sich Slegna nach Möglichkeit, eine gleichwertige Ersatzperson einzusetzen.
b) Ist dies nicht möglich, wird die bereits geleistete Anzahlung zu hundert Prozent zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Kundschaft sind ausgeschlossen.Krankheit oder höhere Gewalt bei der Kundschaft
a) Sagt die Kundschaft wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt ab, kann die bereits geleistete Anzahlung von Slegna einbehalten werden.
b) Es besteht die Möglichkeit, das Projekt in Absprache zu einem anderen Termin nachzuholen. In diesem Fall wird die einbehaltene Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet.
6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach der individuellen Offerte, dem vereinbarten Pauschalpreis oder den vereinbarten Stundenansätzen. Je nach Projekt kann dies variieren.
Zahlungen sind grundsätzlich innert dreissig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind insbesondere Banküberweisung per Einzahlungsschein, Twint oder Barzahlung.
In der Regel wird eine Anzahlung von fünfzig Prozent des Gesamtbetrages verlangt. Diese ist mindestens eine Woche vor Projekt oder Shootingbeginn fällig. Ausnahmen können je nach Projekt individuell vereinbart werden.
Slegna ist berechtigt, bei grösseren oder länger dauernden Projekten Zwischenrechnungen zu stellen.
7 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Geht eine Zahlung nicht fristgerecht ein, gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ablauf Mahnprozess
a) Bei Zahlungsverzug wird ein erster Reminder versendet. Mit diesem Reminder erhält die Kundschaft eine Nachfrist von sieben Tagen ab Zustellungsdatum, ohne zusätzliche Kosten.
b) Wird auch nach dem ersten Reminder nicht bezahlt, wird eine zweite Mahnung versendet. In diesem Fall wird der ursprüngliche Rechnungsbetrag um fünfzehn Prozent als Verzugszins erhöht.
c) Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, wird eine dritte Mahnung versendet. Der Betrag der zweiten Mahnung wird um weitere zehn Prozent erhöht.
d) Nach erfolgloser dritter Mahnung kann der Fall an ein Inkassobüro oder das zuständige Betreibungsamt übergeben werden. Dadurch könnten der Kundschaft zusätzliche Kosten entstehen.Slegna behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen laufende Arbeiten einzustellen und Daten oder Materialien erst nach vollständigem Zahlungseingang zu liefern.
8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Slegna bleibt in jedem Fall Urheberin sämtlicher erstellter Fotos, Videos, Designs sowie sonstiger kreativer Inhalte, auch wenn der Kundschaft Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält die Kundschaft das Recht, die gelieferten Werke im vereinbarten Umfang zu nutzen, sowohl privat als auch kommerziell, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Urheberrechte bleiben bei Slegna.
Weitergabe und Nutzung durch Dritte
a) Die Kundschaft darf das Material an Dritte weitergeben, soweit dies dem Zweck der Kundschaft dient, zum Beispiel Nutzung auf der eigenen Webseite, auf eigenen Social Media Kanälen oder in eigenen Printprodukten.
b) Eine Nutzung durch Dritte ausserhalb dieses Zwecks, zum Beispiel Veröffentlichung auf fremden Social Media Kanälen oder Nutzung durch andere Firmen, bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Slegna und kann kostenpflichtig sein.
c) Ein Weiterverkauf oder eine eigenständige Lizenzierung des Materials durch die Kundschaft ist ausdrücklich untersagt.Referenzrecht und Eigenwerbung
Slegna behält sich das Recht vor, erstellte Werke in angemessenem Umfang für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für Portfolio, Webseite, Social Media, Präsentationen und Eigenwerbung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde und berechtigte Interessen der Kundschaft dadurch nicht verletzt werden.Erweiterte und exklusive Nutzungsrechte
a) Auf Wunsch der Kundschaft können erweiterte oder exklusive Nutzungsrechte gegen Aufpreis eingeräumt werden.
b) Bei exklusiven Nutzungsrechten verzichtet Slegna auf die eigene Nutzung der betreffenden Werke für zukünftige Eigenwerbung, sofern dies ausdrücklich vereinbart und entsprechend abgegolten wird.
9 Lieferung von Daten und Archivierung
Die Lieferung der Daten, die Formate und die Auflösung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Slegna liefert die Werke in der Regel in einem gängigen digitalen Format, zum Beispiel JPG oder MP4, und in einer qualitativ angemessenen Auflösung für den vereinbarten Verwendungszweck, zum Beispiel Online Nutzung oder Druck.
Slegna ist nicht verpflichtet, Daten oder Dateien dauerhaft zu archivieren. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, eigene Sicherungskopien anzulegen.
10 Haftung
Slegna haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Slegna übernimmt insbesondere keine Haftung für
a) verspätete Lieferungen aufgrund technischer Probleme, Ausfällen von Dienstleistern, höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von Slegna liegen,
b) Schäden, die durch technische Probleme bei der Datenspeicherung oder Datenübermittlung entstehen,
c) Unfälle oder Schäden, welche im Zusammenhang mit einem Projekt oder Auftrag auf Seiten der Kundschaft oder von Drittpersonen entstehen,
d) fehlende oder ungenügende Bewilligungen der Kundschaft für Locations oder Events,
e) Ansprüche Dritter aufgrund fehlender Information der Gäste oder Beteiligten über Foto und Videoaufnahmen.Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben vorbehalten.
11 Datenschutz
Slegna erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Kundschaft nur, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags oder zur Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist.
Dazu können insbesondere gehören
Name, Adresse, E Mail Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen sowie weitere Daten, die von der Kundschaft zur Verfügung gestellt werden.Slegna kann zur Speicherung und Abwicklung Clouddienste, Online Galerie Anbieter, Newsletter Tools, Analysewerkzeuge der eigenen Webseite und ähnliche Dienste nutzen. Dabei wird nach Möglichkeit auf Anbieter mit einem angemessenen Datenschutzniveau geachtet.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung auf der Webseite von Slegna geregelt werden.
12 Gutscheine, Prints und digitale Produkte
Für Gutscheine, Prints und digitale Produkte gelten die vorliegenden AGB sinngemäss, sofern nichts Spezielles ausdrücklich geregelt wird.
Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins sowie allfällige Einschränkungen der Einlösbarkeit werden bei Ausstellung des Gutscheins angegeben.
Digitale Produkte werden in der Regel nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Eine Rückgabe oder Erstattung ist bei digitalen Downloads normalerweise ausgeschlossen, sofern das Produkt wie beschrieben geliefert wurde.
13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie von Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform, zum Beispiel per E Mail.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen von Slegna ist der Kanton Bern. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten.
